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Unsere leitenden Pflegefachkräfte beraten Sie in Fragen der Kosten- Jeden Pflegekunden wird vor Pflegeantritt ein individueller Kosten- |
Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V kann verordnet werden, wenn
- Krankenhauspflege geboten, aber nicht durchführbar ist.
- Krankenhauspflege dadurch nicht erforderlich wird.
- Krankenhauspflege dadurch abgekürzt werden kann.
- die ärztliche Behandlung dadurch gesichert ist.
Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz, dazu gehören u.a.
- Pflegeleistungen, wenn der Medizinische Dienst der Pflegekassen die Pflegestufe ermittelt hat
- häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- Beratungsbesuche für Pflegegeldbezieher
Es sind noch viele weitere Leistungen und Kombinationen von Leistungen möglich. Wir machen Ihnen gerne ein Angebot
Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
Unter gewissen Voraussetzungen stehen Ihnen Leistungen nach dem BSHG zu. Im besonderem
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Hilfe in besonderen Lebenslagen

